Online-Seminar zur TierSchNutztV am 2.6.21
Die konsolidierte Fassung zur Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung (Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung - TierSchNutztV) ist Anfang Februar 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die Verordnung gilt seit 09.02.2021. Damit beginnen insbesondere die Übergangsfristen für Umbaumaßnahmen in Betrieben mit Sauenhaltung. Eine Reihe von Änderungen betreffen jedoch alle Haltungsabschnitte (z.B. das Angebot von organischem und faserreichem Beschäftigungsmaterial, Stallluftqualität, Beleuchtung usw.).
Knapp 100 Interessierte folgten am 2. Juni 2021 der Einladung der Veranstalter (TLLLR, IGS Thüringen e.V., Landvolkbildung Thüringen e.V., Netzwerk Fokus Tierwohl), um mehr über die zu erwartenden wesentlichen Änderungen, die sich aus der novellierten TierSchNutztV und den Ausführungshinweisen ergeben und praktische Umsetzungsmöglichkeiten, zu erfahren.
Für alle Teilnehmer lohnten sich die zwei Stunden intensiver Wissensvermittlung: Dr. Eckhard Meyer, bundesweit als Experte für Haltungsfragen des Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft
u. Geologie, Köllitsch bekannt, vermittelte sehr lebendig und praxisnah, was auf Sauenhalter und Schweinemäster zukommt. Im zweiten Teil der Veranstaltung beschrieb Hans Knudt Krag (Firma Danbauer) aus der Sicht der Stallplanung, wie bestehende Anlagen umgebaut werden könnten. Dabei blieb natürlich nicht unerwähnt, dass ein alleiniger Umbau mit einem z.T. erheblichen Bestandsabbau verbunden ist. Dass der Teufel immer im Detail steckt zeigten Praxisbeispiele sehr anschaulich. Eine Aufzeichnung des Online-Seminars steht zum Download bereit.